Urteil: Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht übersetzen Posted on 31. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag nicht in die Muttersprache eines Arbeitnehmers übersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Angestellte erkennbar kein Deutsch spricht.Mehr zum Thema 'Arbeitsvertrag'...Mehr zum Thema 'ausländische Arbeitnehmer'...Mehr zum Thema 'Übersetzung'...Mehr zum Thema 'Urteil'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen