Urteil: An der Stechuhr getrickst – Kündigung! Posted on 28. August 2014 by Haufe: Unternehmensführung Nach Tricksereien an der Stechuhr hat ein Mitarbeiter einer Großmetzgerei seinen Job verloren - trotz 25-jähriger Betriebszugehörigkeit. Die fristlose Kündigung sei rechtmäßig, entschied das Landesarbeitsgericht in Frankfurt.Mehr zum Thema 'fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'Kündigung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen