Skip to content

Business-Telegramm

News for better business

Menu
  • Startseite
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Markt & Unternehmen
    • Banken
    • Dienstleister
    • Energie
    • Industrie
    • IT
    • Handel
    • Versicherer
    • Mittelstand
    • Auto
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Immobilien
    • Steuern & Recht
    • Vorsorge
  • Management
    • Geschäftsidee
    • Selbständigkeit
      • Existenzgründung
    • Freelancer
  • Marketing
  • Karriere
  • Technologie
  • Panorama
Menu

Urteil: Abgang im Streit kein Kündigungsgrund

Posted on 4. Juni 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Wer nach einem Streit mit einem Vorgesetzten den Arbeitsplatz verlässt, darf nicht fristlos gekündigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vorgesetzte den Konflikt mit angeheizt hat.
Mehr zum Thema 'Fristlose Kündigung'...
Mehr zum Thema 'Kündigung'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung

©2025 Business-Telegramm | Design: Newspaperly WordPress Theme