Urteil: Abgang im Streit kein Kündigungsgrund Posted on 4. Juni 2014 by Haufe: Unternehmensführung Wer nach einem Streit mit einem Vorgesetzten den Arbeitsplatz verlässt, darf nicht fristlos gekündigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vorgesetzte den Konflikt mit angeheizt hat.Mehr zum Thema 'fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'Kündigung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen