GEZ-Gebühr für onlinefähige PCs!


Internetfähige Computer zählen zu den sog. neuartigen Rundfunkempfangsgeräten und fallen damit unter diejenigen Medien, für die die GEZ im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender Gebühren erheben darf. Dem Karlsruher Urteil ging die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts voraus. Dieser greift mit einem Rechner in den Räumen seiner Kanzlei auch auf das Internet zu.