In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren. Der Beitrag „Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung“ erschien zuerst…
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In den Freizeitpark auf Kosten des Arbeitgebers? Geht. Erholungsbeihilfe nennt sich das – und dafür kann man ganz schön oft Karussell fahren. Der Beitrag „Erholungsbeihilfe: Geld für die freie Erholung“ erschien zuerst…