EÜR: Steuertipp für Freelancer!


Das Zu- und Abflussprinzip:

Der Gesetzgeber verlangt mittlerweile im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Abgabe einer Anlage EÜR, auf der die Einnahmenüberschussrechnung exakt vorgegeben ist. Wenn Sie das Formular ordnungsgemäß ausfüllen, genügen Sie automatisch den steuerlichen Anforderungen. Falls Ihre Betriebseinnahmen im Jahr unter der Grenze von 17.500 € liegen, müssen …