Emissionshandel: RWE klagt – ohne Erfolg – Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist Klage von RWE ab. Zuteilung für 2. Handelsperiode damit rechtens.


Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von ...


komplette Meldung auf CleanThinking.de lesen