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Sachgrundlose Befristung: Verfassungsgericht widerspricht dem Bundesarbeitsgericht

Posted on 28. Juni 2018 by Haufe: Unternehmensführung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet es, Mitarbeiter mehrfach ohne Sachgrund befristet zu beschäftigen. Diese Regelung ist prinzipiell verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden und damit der gängigen Praxis des Bundesarbeitsgerichts eine deutliche Absage erteilt.
Mehr zum Thema 'Sachgrundlose Befristung'...
Mehr zum Thema 'Teilzeit- und Befristungsgesetz-Kommentar'...


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