
GmbH-Geschäftsführern steht bei unternehmerischen Entscheidungen ein haftungsfreier Ermessensspielraum zu (Business Judgement Rule). Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch bei unvertretbaren Geschäften nur, wenn dies eine Liquiditäts- oder Existenzgefährdung der Gesellschaft auslöst oder der Gesellschaft Stammkapital entzogen wird.