Rabatte von Dritten: Mitarbeiterrabatte müssen kein Arbeitslohn sein Posted on 1. August 2014 by Haufe: Unternehmensführung Werden Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen auch Mitarbeitern von Geschäftspartnern eingeräumt, sind sie nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs kein Arbeitslohn.Mehr zum Thema 'Lohnzahlung durch Dritte'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen