LG-Urteil: Erschwerniszulagen sind nicht pfändbar Posted on 9. August 2016 by Haufe: Unternehmensführung Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt sind von der Pfändung ausgenommen. Mehr zum Thema 'Pfändung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsentgelt'...Mehr zum Thema 'Feiertagszuschlag'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen