
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr am 14.10.2016 zugestimmt. Damit hat das Gesetzgebungsverfahren seine letzte parlamentarische Hürde genommen; die darin enthaltenen Förderungsmaßnahmen können in Kürze in Kraft treten.