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Kurzfristige Beschäftigung: Für viele Aushilfen gilt die Sofortmeldung

Posted on 25. Mai 2018 by Haufe: Unternehmensführung
Der Frühling ist gekommen und mit ihm die Frühlingsfeste. Aber Vorsicht: Für die spontan eingestellten Aushilfskräfte muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgegeben werden. Sonst ist es vorbei mit der guten Frühlingslaune.
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