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Kürzere Frist für Antrag auf Gründungszuschuss

Posted on 9. Januar 2012 by haufe.de/profirma/ - News
Einen Antrag auf Gründungszuschuss müssen Arbeitslose heute schneller stellen als früher. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müsssen Gründer spätestens sieben Monate nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes ihr Unternehmen beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden.


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