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Kündigung: Arbeitgeber muss Wegdall des Arbeitsplatzes darlegen

Posted on 9. Oktober 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Arbeitgeber müssen bei Bedarf genau offenlegen, weshalb ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen muss, weil der entsprechende Arbeitsplatz wegfällt. Gelingt dies nicht, ist die Kündigung schnell unwirksam, wie ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf zeigt.
Mehr zum Thema 'betriebsbedingte Kündigung'...
Mehr zum Thema 'Beweislast'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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