Irreführende Werbung: Wenn mit Warentest-Noten gemogelt wird Posted on 27. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Werbung mit einem guten Testergebnis ist irreführend und damit unzulässig, wenn dieses Ergebnis später ausdrücklich im Rahmen eines Nachtests revidiert wurde und dem Produkt dadurch eine viel schlechtere Note bescheinigt wird.Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'irreführende Werbung'...Mehr zum Thema 'Stiftung Warentest'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen