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Irreführung: Bewerben einer rechtlichen Selbstverständlichkeit ist wettbewerbswidrig

Posted on 11. März 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Rechtliche Selbstverständlichkeiten dürfen nicht als besonderer Vorteil für den Kunden beworben werden. Dies geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt hervor.
Mehr zum Thema 'Unlautere Werbung'...
Mehr zum Thema 'unlauterer Wettbewerb'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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