Dies ist den Ausführungen des Generalanwalts Niilio Jääskinen am Europäischen Gerichtshof zu entnehmen, wie ZDNet.de berichtet. Die Verantwortung dafür, ob die in Googles Suchindex verlinkten Daten einer Website der EU-Datenschutzrichtlinie entsprechen, liege nicht beim Suchmaschinenbetreiber. Google müsse lediglich etwaigen Aufforderungen durch Website-Betreiber nachkommen, den Cache zu aktualisieren, und sich …