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Geringfügige Beschäftigung: RV-Befreiung für Minijobs rechtzeitig anzeigen

Posted on 22. Oktober 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Wer dieses Jahr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich - wenn sie fristgerecht angezeigt wird. Ansonsten sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die unter Umständen der Arbeitgeber allein aufkommen muss.
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