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Führung: Mobbing verpflichtet zum Eingreifen

Posted on 11. März 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Beim Thema Mobbing sollte niemand wegschauen. Jedenfalls verpflichtet hinzusehen, sind der Arbeitgeber bzw. der Führungsvorgesetzte und der Betriebsrat. Idealerweise werden Vorgaben zur Mobbingbekämpfung in eine Betriebsvereinbarung und in Unternehmensregeln die aufgenommen und auch durch ein Compliancesystem überwacht.
Mehr zum Thema 'Cyber-Mobbing'...
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