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Frist läuft ab: Jetzt noch Antrag auf Minderung der Steuervorauszahlung stellen

Posted on 22. Januar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Unternehmer sollten für 2014 eine Gewinnprognose aufstellen und das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen kalkulieren. Sind die für 2014 festgesetzten Vorauszahlungen höher als die zu erwartende Steuerschuld, hilft ein frühzeitig gestellter Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen. Hierbei sind jedoch ein paar Verhaltensregeln zu beachten.
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