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Freistellung: Betriebsrat hat Anrecht auf Schulungen

Posted on 13. August 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Die Pflichten des Betriebsrats sind komplex und vielfältig. Es ist deswegen sinnvoll, notwendig und vorgeschrieben, Betriebsratsmitglieder zu schulen. Dabei besteht in manchen Fällen auch ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Mehr zum Thema 'Betriebsverfassungsgesetz'...
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