FG-Urteil: Übernahme von Fortbildungskosten kein Arbeitslohn Posted on 19. Oktober 2016 by Haufe: Unternehmensführung Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dies hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Weiterbildung'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen