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FG-Urteil: Investitionsabzugsbetrag darf aufgestockt werden

Posted on 11. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Nimmt der Steuerpflichtige den zulässigen Investitionsabzugsbetrag im ersten Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch, darf er in einem späteren Jahr weitere Teilbeträge bis zur zulässigen Höchstgrenze steuerlich geltend machen. So hat das niedersächsische Finanzgericht (FG) entschieden.
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