FG Pressemitteilung: Zusammenveranlagung trotz hoher Kapitalerträge eines Grenzpendlers Posted on 12. März 2014 by Haufe: Unternehmensführung Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. Mehr zum Thema 'Grenzpendler'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Zusammenveranlagung'...Mehr zum Thema 'Kapitaleinkünfte'...Mehr zum Thema 'EStG'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen