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Entgeltgrenzen: Die Minijob-Mindestlohn-Falle

Posted on 26. Mai 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Die Regierung bastelt an einem Mindeststundenlohn von 8,50 EUR. Dieser soll ab 1.1.2015 mit wenigen Ausnahmen auch für Minijobs gelten. Das kann dazu führen, dass Minijobs die Entgeltgrenzen überschreiten und nicht mehr beitragsfrei sind. Arbeitgeber sollten deshalb reagieren.
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