Der Bundesgerichtshof BGH hat im Streit um ein Quartiersprojekt in Zwickau ein Grundsatzurteil zum Thema privilegierte Kundenanlage gefällt. ENGIE wollte über Blockheizkraftwerke zwei benachbarte Wohnquartiere versorgen – und den Strom direkt an die Mieter verkaufen. Die angestrebte Privilegierung als Kundenanlage nach EnWG scheiterte. Das Urteil könnte Mieterstrom- und Quartiersprojekte deutlich ...
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