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Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld richtig versteuern

Posted on 12. Dezember 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld sind als sonstiger Bezug nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern. Aufgrund der besonderen Lohnsteuerberechnung für alle Arten von Einmalzahlungen, bleibt vom Weihnachtsgeld oft weniger übrig, als erwartet.
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