Eilbeschluss: Gericht stoppt Hygienepranger Posted on 27. März 2013 by Haufe: Unternehmensführung Kleinere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht dürfen in Bayern nicht mehr im Internet veröffentlicht werden. Mehr zum Thema 'Verwaltungsgericht'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Hygiene'...Mehr zum Thema 'Bußgeld'...Mehr zum Thema 'Gastronomie'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen