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Datenschutz: Bilderveröffentlichung nicht ohne Einwilligung

Posted on 21. Mai 2015 by Haufe: Unternehmensführung
Will ein Arbeitgeber Bilder seiner Arbeitnehmer veröffentlichen, so benötigt er hierfür deren schriftliche Einwilligung. Ist diese unbefristet erteilt, kann sie dann aber nicht ohne weiteres durch den Arbeitnehmer widerrufen werden.
Mehr zum Thema 'Datenschutz'...
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Mehr zum Thema 'Arbeitnehmerdatenschutz'...
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