Bundesfinanzhof: Vorsicht bei Immobilien-Leerstand Posted on 3. Mai 2013 by Haufe: Unternehmensführung Wenn Immobilien länger leerstehen, kann das zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen.Mehr zum Thema 'Immobilie'...Mehr zum Thema 'Mietwohnung'...Mehr zum Thema 'Leerstand'...Mehr zum Thema 'Leerstand von Wohnungen'...Mehr zum Thema 'Finanzamt'...Mehr zum Thema 'Einkunftserzielungsabsicht'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen