Bundesfinanzhof: Nur Fahrtenbuch kann Dienstwagen-Besteuerung verhindern Posted on 11. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzen, müssen dies dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen.Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...Mehr zum Thema 'Firmenfahrzeug'...Mehr zum Thema '1%-Regelung'...Mehr zum Thema '1%-Methode'...Mehr zum Thema 'Fahrtenbuch'...Mehr zum Thema 'Geschäftswagen mit Fahrtenbuch'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen