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Bilanzveröffentlichung: Verspätete Offenlegung wird billiger

Posted on 10. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Kleinst- und kleine Gesellschaften können bereits rückwirkend für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2012 beginnen, mit geringeren Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten rechnen.
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