Bilanzveröffentlichung: Verspätete Offenlegung wird billiger Posted on 10. Juli 2013 by Haufe: Unternehmensführung Kleinst- und kleine Gesellschaften können bereits rückwirkend für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2012 beginnen, mit geringeren Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten rechnen.Mehr zum Thema 'Bilanz'...Mehr zum Thema 'Ordnungsgeld'...Mehr zum Thema 'MicroBilG'...Mehr zum Thema 'Offenlegungspflicht'...Mehr zum Thema 'Offenlegungsverstoß'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen