Betriebsrat muss Wiedereingliederung überwachen dürfen
Firmen müssen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen in Folge erkrankt waren, ein Programm zur Wiedereingliederung in den Betrieb anbieten - und der Betriebsrat muss das kontrollieren können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entsprach damit dem Antrag eines Betriebsrats, der die Nennung sämtlicher infrage kommender Mitarbeiter seines Betriebs vom Arbeitgeber gefordert hatte.