Betriebliche Krankenversicherung: Freigrenze für Sachbezüge entfällt 2014 Posted on 3. Januar 2014 by Haufe: Unternehmensführung Für Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, wie z. B. private Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen, kann ab 1.1.2014 nicht mehr die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden.Mehr zum Thema 'betriebliche Krankenversicherung'...Mehr zum Thema 'Sachzuwendung'...Mehr zum Thema 'Versicherungsbeitrag'...Mehr zum Thema 'Barlohn'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen