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Betriebliche Altervorsorge: Entlastung bei den Pensionsrückstellungen

Posted on 29. Januar 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Unternehmen sollen künftig bei den Rückstellungen für Pensionszusagen ihrer Mitarbeiter entlastet werden. Nach einer neuen Kabinettsvorlage soll für die Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten der durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn Jahre herangezogen werden.   
Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung (bAV)'...
Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...


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