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Baurecht: Reparatur aus Kulanz schriftlich bestätigen

Posted on 14. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Repariert ein Handwerker einen Baumangel aus Kulanz und schließt er schriftlich den Anspruch auf Nachbesserung aus, hat der Bauherr bei weiteren Mängeln kein Recht auf die Beseitigung.
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