BAG-Urteil: Praktikum wird nicht auf Probezeit angerechnet Posted on 24. November 2015 by Haufe: Unternehmensführung Ein dem Lehrvertrag vorausgegangenes Praktikum darf nicht auf die Probezeit im Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Fall entschieden.Mehr zum Thema 'Auszubildende'...Mehr zum Thema 'Ausbildung'...Mehr zum Thema 'Probezeit'...Mehr zum Thema 'Praktikum'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen