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BAG: Kürzung von Zeitguthaben ohne Vereinbarung nicht möglich

Posted on 27. März 2012 by haufe.de/profirma - News
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.


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