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Aushilfen: Flexible Beschäftigung mit Rahmenverträgen

Posted on 19. Februar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Die kurzfristige Beschäftigung ist die günstigste Beschäftigungsform für Arbeitgeber. Rahmenverträge bieten dabei die maximale Flexibilität für den Einsatz der Aushilfen. Aber: Wer die Vorgaben der Rahmenverträge nicht berücksichtigt läuft Gefahr, Beiträge nachzahlen zu müssen.
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