
Minijobber haben – wie andere Arbeitnehmer auch – bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Arbeitgeber kleinerer und mittlerer Betriebe werden aber hinsichtlich der Entgeltfortzahlung entlastet: Doch wie funktioniert das und was ist dabei zu beachten?