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Arbeitsschutz: Arbeitgeber müssen psychische Gefährdung der Mitarbeiter einschätzen

Posted on 11. Oktober 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG durchzuführen. Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig für Arbeitnehmer und Unternehmen? Welche besonderen Belastungsschwerpunkte gibt es und wie ist die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur psychische Gefährdungsbeurteilung ausgestaltet?
Mehr zum Thema 'Psychische Belastung'...
Mehr zum Thema 'Gefährdungsbeurteilung'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

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