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Arbeitsrecht: Wann eine „Druckkündigung“ zulässig ist

Posted on 10. August 2016 by Haufe: Unternehmensführung
An die Rechtmäßigkeit sogenannter Druckkündigungen knüpft die Rechtsprechung regelmäßig hohe Voraussetzungen. Ebenso das LAG Hessen in einem aktuellen Fall: Die Commerzbank hatte Mitarbeitern auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde (NYDFS) gekündigt. Zu Unrecht, entschied das Gericht.
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