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Arbeitsrecht: Das gilt bei Fasching und Karneval

Posted on 29. Januar 2016 by Haufe: Unternehmensführung
Wenn schunkelnde Piraten, ausgelassene Hühner oder fröhliche Außerirdische die Straßen bevölkern ist wieder Karneval. In vielen Betrieben ist es üblich, die Mitarbeiter an Rosenmontag frei zu stellen. Oft ist die Grundlage eine betriebliche Übung - aber nicht immer. Ein guter Zeitpunkt sich näher mit dem Konstrukt „betriebliche Übung“ zu beschäftigen.  
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