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Arbeitnehmerüberlassung: Wie aus einem Leiharbeiter plötzlich ein „Fester“ wird

Posted on 20. August 2013 by Haufe: Unternehmensführung
Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber unerlaubterweise an eine andere Firma verliehen, müssen sie das nicht hinnehmen. Sie können sich vielmehr bei der Firma, bei der sie tatsächlich arbeiten, auf eine unbefristete Stelle einklagen.
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