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Angestellte Angehörige: Ehegatten dürfen nur „angemessen“ verdienen

Posted on 15. April 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Wird im Zuge eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ein überhöhter Arbeitslohn gezahlt, darf der Arbeitgeber-Ehegatte nur den angemessenen Teil dieser Lohnzahlung als Betriebsausgabe abziehen. Das Niedersächsische FG hielt im vorliegenden Fall einen Stundensatz von 10 EUR für eine Tätigkeit als Bürogehilfin für angemessen.
Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...
Mehr zum Thema 'Ehegatte'...
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