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Adresshandel: Keine Einwilligung für Werbeanrufe durch getarnte Umfrage

Posted on 7. Februar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Wer Anrufe zur Adressanreicherung als Meinungsumfrage tarnt, handelt rechtswidrig. In diesem Rahmen generierte Einwilligungen für Werbeanrufe durch die Käufer der Leads sind unwirksam. Dies belegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf.
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