E-Commerce: Button „Bestellung abschicken“ ist rechtswidrig Posted on 3. Februar 2014 by Haufe: Unternehmensführung Am Oberlandesgericht Hamm ist eine Entscheidung zur Button-Lösung gefallen. Demnach ist eine Beschriftung des Bestellknopfes mit "Bestellung abschicken" wettbewerbswidrig. Darauf weist die Kanzlei Volke 2.0 hin.Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'E-Commerce'...Mehr zum Thema 'Versandhandel'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen