Skip to content

Business-Telegramm

News for better business

Menu
  • Startseite
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Markt & Unternehmen
    • Banken
    • Dienstleister
    • Energie
    • Industrie
    • IT
    • Handel
    • Versicherer
    • Mittelstand
    • Auto
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Immobilien
    • Steuern & Recht
    • Vorsorge
  • Management
    • Geschäftsidee
    • Selbständigkeit
      • Existenzgründung
    • Freelancer
  • Marketing
  • Karriere
  • Technologie
  • Panorama
Menu

EU-Freizügigkeit: Ein Recht auf „soziale Einwanderung“ gibt es nicht

Posted on 7. Januar 2014 by Haufe: Unternehmensführung
Trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU haben Zuwanderer nicht automatisch Zugriff auf deutsche Sozialkassen. Die EU-Kommission stellt klar: In die nationalen sozialen Sicherungssysteme kann nicht „eingewandert“ werden.
Mehr zum Thema 'Zuwanderung'...
Mehr zum Thema 'Arbeitslosengeld'...
Mehr zum Thema 'Sozialhilfe'...
Mehr zum Thema 'Hartz IV'...
Mehr zum Thema 'EU-Recht'...
Mehr zum Thema 'EU-Verordnung'...
Mehr zum Thema 'Sozialleistungen'...


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung

©2025 Business-Telegramm | Design: Newspaperly WordPress Theme